Psychotherapie Münster

Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Münster

Lösungen finden

Psychotherapie ist notwendig, wenn Probleme bei Kindern und Jugendlichen immer größer werden und zu einer deutlichen Verschlechterung der Lebensqualität führen. Es können sich auf Dauer schwere seelische und körperliche Krankheiten entwickeln. Probleme können sich aber auch positiv verändern und sich auflösen, weil es für Probleme auch Lösungen gibt. Ein Psychotherapeut findet mit seinen Patienten gemeinsam eine Lösung.

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP Münster) helfe ich dabei, passende Lösungen zu finden. Es geht in der Psychotherapie darum, eine Verbesserung der jeweiligen Lebenssituation und Lebensqualität zu erreichen. Ich helfe meinen Patienten hier zum Beispiel dabei, sich von ihren Ängsten oder quälenden Gedanken zu befreien und sich mutig und aktiv für eigene Ziele einzusetzen.

Die Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene in meiner Praxis können mir alle Sorgen und Nöte anvertrauen, weil selbstverständlich gilt die ärztliche Schweigepflicht - auch gegenüber den Eltern.

Die moderne Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes und von den Krankenkassen anerkanntes Verfahren zur Behandlung psychischer Probleme. In meiner Praxis behandle ich schwerpunktmäßig Ängste, Depressionen und Essstörungen. Wenn Sie möchten, melden Sie sich in den Sprechstunden an und vereinbaren ein erstes Kennenlerngespräch, in dem wir gemeinsam überlegen, ob eine Therapie sinnvoll ist und die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Therapie gegeben sind.

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich alle Menschen bis 21 Jahre.

 

Weitere Hintergrundinformationen zur Psychotherapie

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren. Die Behandler sind allesamt hochqualifiziert (s.u.). Die qualifizierte Ausbildung der Behandler mündet in einer Approbation. Die Approbation ist eine staatliche Zulassung den Beruf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Damit ist eine sogenannte Heilerlaubnis verbunden. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Psychotherapie unterscheidet sich von Beratung oder Coaching vor allem in der Art der Qualifikation der Behandler.

Es gibt 4 verschiedene Psychotherapie Verfahren.

  1. Verhaltenstherapie
  2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  3. Analytische Psychotherapie
  4. Systemische Psychotherapie

 

Welches Verfahren ist richtig für mich?

Grundsätzlich sind alle Verfahren wirksam. Die Unterschiede sind eher gering. Viel wichtiger ist die therapeutische Beziehung zwischen Patient*in und Therapeut*in. Die meisten Therapeut*innen arbeiten heutzutage methoden- und schulenübergreifend. Deswegen sollte man sich auf der jeweiligen Internetseite über die /den Therapeut*in informieren und dann sein „Bauchgefühl“ entscheiden lassen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass die Qualität der therapeutischen Beziehung der größte Wirkfaktor einer erfolgreichen Psychotherapie ist.

Man kann sich bei mehreren Therapeut*innen auf die Warteliste setzen lassen und eine psychotherapeutische Sprechstunde zum Kennenlernen nutzen. Stellt sich im Laufe der Therapie heraus, dass man sich nicht wohlfühlt in der Therapie, dann kann man gegebenenfalls auch einen Therapeutenwechsel und Verfahrenswechsel durchführen.

 

Welche Behandlungsformen gibt es?

Es gibt drei Behandlungsformen.

  1. Die ambulante Psychotherapie

Die ambulante Psychotherapie wird in einer psychotherapeutischen Praxis durchgeführt. Es werden Termine vereinbart und die Behandlung erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Es werden in der Regel Einzelgespräche geführt. Manche Therapeuten bieten auch Gruppentherapien an.

  1. Teilstationäre Behandlung

Die teilstationäre Behandlung wird in der Regel in einer Tagesklinik durchgeführt. Tagsüber werden Patient*innen dort behandelt und erhalten verschiedene Therapieangebote. Die Aufenthaltszeit ist in der Regel mehrere Wochen.

  1. Stationäre Behandlung

Die stationäre Behandlung findet statt in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik. Sie dauert in der Regel mehrere Wochen und bietet umfangreiche Unterstützung zu jeder Tageszeit. Die Aufnahme in eine stationäre Behandlung kann sowohl krisenhaft spontan als auch geplant geschehen. Die wichtigsten Indikationen für die Durchführung einer stationären Behandlung sind die Schwere der Erkrankung, eine nicht ausreichende ambulante Behandlung, eine komplexe Diagnostik oder ein schwieriges Umfeld.

 

Welche Qualifikationen haben die Behandler?

In den oben genannten Einrichtungen arbeiten Behandler aus verschiedenen Berufen. Dort gibt es Psychologische Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Psychiater*innen oder ärtzliche Psychotherapeut*innen.

Psychologische Psychotherapeut*innen haben 5 Jahre lang Psychologie studiert und anschließend eine 3-5-jährige Weiterbildung in Psychotherapie absolviert.

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen haben ein 5-jähriges Studium der Pädagogik, Erziehungs-Wissenschaften, Soziale Arbeit oder Heilpädagogik absolviert und anschließend eine 3-5-jährige Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie abgeleistet.

Psychiater*innen oder Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie haben 6 Jahre Medizin studiert und anschließend eine 5-jährige Facharztweiterbildung absolviert. Sie sind also Ärzt*innen.

Ärztliche Psychotherapeut*innen sind auch Ärzte mit einem 6-jährigem Medizinstudium und einer Zusatzqualifikation in Psychotherapie, die sich ebenfalls über mehrere Jahre erstrecken kann.

 

Ablauf einer ambulanten Psychotherapie

  • Der Patient meldet sich in der Praxis an. So bald wie möglich wird eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt. Die Sprechstunde kann 25 oder 50 Minuten dauern. In der Sprechstunde wird geklärt, ob die psychischen Beschwerden behandlungsbedürftig sind oder nicht. Gegebenenfalls wird eine Empfehlung für ein Therapieverfahren ausgesprochen und untersucht, ob eine Akutbehandlung erforderlich ist oder sogar eine stationäre bzw. teilstationäre Behandlung. Außerdem dient die Sprechstunde dazu, sich gegenseitig kennenzulernen.
  • Wenn die Entscheidung für eine ambulante Behandlung gefallen ist, werden als nächster Schritt mindestens 2 probatorische Sitzungen vereinbart. In den probatorischen Sitzungen werden weitere diagnostische Verfahren durchgeführt, um am Ende zu entscheiden, ob eine Therapie beantragt werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Zunächst wird in der Regel eine Kurzzeittherapie beantragt. Die Kurzzeittherapie ist in zwei Phasen aufgeteilt. Phase 1 beinhaltet bei der Verhaltenstherapie 12 Sitzungen. Nach 7 Sitzungen kann die 2. Phase der Kurzzeittherapie beantragt werden. Das sind wiederum 12 Sitzungen. Vor Ablauf der 2. Phase der Kurzzeittherapie wird überprüft, ob eine Umwandlung in eine Langzeittherapie erforderlich ist. Falls ja, können weitere 36 Sitzungen bei der Krankenkasse beantragt werden. Danach ist die Therapie beendet. Nur unter bestimmten Umständen z.B. eine erneute Belastungssituation kann die Therapie nochmals um 20 weitere Sitzungen verlängert werden.
  • Bei Kindern und Jugendlichen können die Bezugspersonen im Verhältnis 1:4 mit einbezogen werden. Für die Bezugspersonen werden eigene Sitzungen beantragt.